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Herausgabe der IP rechtswidrig!



Das Amtsgericht Offenburg in Baden-Wrttemberg hat einen weitreichenden Beschluss getroffen: Dem Urteil vom 20. Juli zufolge hat das Gericht wegen "offensichtlicher Unverhltnismigkeit" entschieden, dass die IP-Adresse eines Tauschbrsennutzers nicht zurckverfolgt werden darf.




Dem Prozess liegt eine entsprechende Anfrage der Staatsanwaltschaft bei einem Provider zu Grunde, die das Gericht nun ablehnte. Die Anfrage sei unzulssig, da die Tat der Bagatellkriminalitt zuzuordnen sei.

Der Beschuldigte wurde verdchtigt, mindestens zwei, mglicherweise aber auch weitere MP3-Dateien zum Herunterladen verfgbar gemacht zu haben. Einen Schaden fr die Musikindustrie konnte das Gericht nicht feststellen. "Schon aus Grnden der Logik" scheide ein tatschlicher Schaden aus, heit es. Im diesem Fall seien die Songs im Internet fr weniger als zehn Cent legal zu erwerben. "Indes verhlt es sich hier wie berall, wo der Markt regiert: Beim Preise 0 fragt auch derjenige ein Produkt nach, fr das er sonst nicht mal einen Cent ausgeben wrden", begrndet das Gericht.

Darber hinaus wurde entschieden, dass es sich bei den geforderten Adressdaten um Verbindungsdaten handelt, die nur ber einen richterlichen Beschluss verlangt werden drfen.

Demnach ist das "Tauschen" von MP3 Dateien in kleinen Mengen zwar nicht legal, jedoch aufgrund der Einstufung als Bagatellkriminalitt nicht strafrechtlich verfolgbar. Vorsicht sollte jedoch weiterhin bei Nutzung diverser Tauschbrsen geboten sein denn es handelt sich hierbei eindeutig nicht um einen Freifahrtschein und kann von Fall zu Fall unterschiedlich bewertet werden!


Quelle: Jurablog
Autor:
darealking66 (144 News)
28.07.2007, 00:11:35

Kommentare: (5x)
Letztes Kommentar von: 3engel

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# 53engel03.08.2007, 18:58
ja ein schritt in die richtige richtung
Comments: 1394
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# 4Master29.07.2007, 11:04
ist ne gute Entscheidung

endlich wird da mal eine sinnvolle Verhltnismigkeit eingefhrt
und nicht gleich die 5 Jahre Knast fr jede Datei wie sie die Industrie gerne sehen wrde
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# 3jmConan28.07.2007, 17:33
"Beim Preise 0 fragt auch derjenige ein Produkt nach, fr das er sonst nicht mal einen Cent ausgeben wrden"


klarer fall von zustimmung


warten wir mal die nchsten jahre ab, schweden ist ja ja schon ne ecke weiter =)
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# 228.07.2007, 13:54
Eben nur in kleinen Mengen... Das sollte man nicht gleich berbewerten.
Trotzdem eine gute Sache und eine schne news!
Comments: 554
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# 1Demi-God28.07.2007, 01:38
danke fr die aufschlussreiche News ;)
Comments: 592
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