Der Filehoster
Rapidshare hat einen groen Sieg im Verfahren um Urheberrechtsverletzungen im Internet gegen die
GEMA eingefahren!
Nachdem zunchst die
GEMA Anfang Januar dieses Jahres eine
einstweilige Verfgung (wir
berichteten) vor dem
Landgericht Kln gegen die
Rapidshare AG erwirkte, ging der schweizer Filehoster prompt in die Berufung... und
bekam jetzt Recht!
Das fr das Berufungsverfahren zustndige
Oberlandesgericht Kln gab jetzt der
Rapidshare AG Recht im Streit um die nahezu unmgliche Umsetzung eines gravierenden "Filters" bzw. einer erweiterten Aufsichtspflicht seitens des Filehosters!
Die
GEMA hatte darauf gepocht, dass auch der Anbieter eines solchen Service letztendlich dafr haftbar gemacht werden kann, wenn geschtzte Dateien dadurch verbreitet werden.
Demnach wre die
Rapidshare AG dazu verpflichtet gewesen, einen Filter in ihrem System einzusetzen, welcher smtlichen hochgeladenen Dateien vor der Verffentlichung berprft. In
Zweifelsfllen sollte "manuell" berprft werden.
Durch das Urteil des
Oberlandesgerichts Kln sind die einzuhaltenden
Sorgfaltspflichten seitens
Rapidshare nun stark gemindert worden.
In Zukunft mssen lediglich bestimmte Dateien gelscht werden, die auf
einer vom Gericht definierten Webseite (Link-Ressource) ffentlich zugnglich gemacht werden. Demnach muss
Rapidshare auf "simple" Abuse Reports theoretisch nicht mehr reagieren.
Eine
Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Kln
ist nicht mglich und bezieht sich lediglich auf die
Rapidshare AG mit Firmensitz in der Schweiz (rapidshare.com).